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K-Tipp 07/2020
07.04.2020
Letzte Aktualisierung:
14.04.2020
14.04.2020
Nein. Auch als Unbeteiligter waren Sie gesetzlich verpflichtet, an der Unfallstelle zu helfen und sich der Polizei für eine Befragung zur Verfügung zu stellen. Deshalb muss Ihr Arbeitgeber – wie bei einer Krankheit – den Lohn für den Arbeitsausfall zahlen. Sie müssen die verpasste Arbeitszeit also nicht nachholen.
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