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16.06.2020
Nein. Dazu verpflichtet sind Sie nicht. Aber es hätte auch Vorteile für Sie.
Es ist üblich, dass Gläubiger einen Schuldner ein solches Papier unterzeichnen lassen, wenn die Verjährung ihrer Forderung bevorsteht. Das hat folgende Konsequenzen:
1 Hat der Gläubiger eine solche Verzichtserklärung erhalten, muss er vorläufig weder vor Gericht klagen noch betreiben, um den Ablauf der Verjährungsfrist zu stoppen. Das kann auch in Ihrem Interesse sein, falls Sie einstweilen von einer Betreibung oder von einer gerichtlichen Klage verschont bleiben möchten. Falls Sie nämlich nicht unterzeichnen, müssen Sie unmittelbar mit Betreibung oder Klage rechnen.
1 Falls Sie die Verjährungs-Verzichtserklärung unterzeichnen, erhalten die Parteien mehr Zeit für aussergerichtliche Vergleichsgespräche.
1 Falls Sie als Schuldner unterzeichnen, bleibt offen, ob die Forderung berechtigt ist.
Tipp: Falls Sie eine solche Erklärung unterschreiben wollen, um Zeit für Vergleichsgespräche zu erhalten und eine Betreibung zu verhindern, sollten Sie den Verzicht zeitlich einschränken – zum Beispiel auf ein Jahr.
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