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K-Tipp 20/2020
24.11.2020
Nein. Es ist unzulässig, dem Angestellten schlechtere Kündigungsbedingungen einzuräumen als dem Arbeitgeber. Die Kündigungsfristen und -bedingungen müssen für beide gleich sein. Deshalb brauchen Sie keine Angst vor einer Konventionalstrafe zu haben, falls Sie in den ersten zwei Jahren des Arbeitsverhältnisses kündigen.
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