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K-Tipp 07/2022
05.04.2022
Ja. Sie sind Ihren Verpflichtungen erst nachgekommen, wenn der Gläubiger das Geld erhalten hat. Sie sollten also im eigenen Interesse eine Nachforschung in Auftrag geben. Vielleicht liegt ein Fehler Ihrer Bank oder der Bank des Rechnungsempfängers vor.
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