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Nein. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mammut steht ausdrücklich, dass die «gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen» gelten. Eine Reparatur im Garantiefall sieht das Gesetz aber nicht vor. Der Verkäufer muss Ihnen entweder eine tadellose neue Jacke geben oder den Kaufpreis zurückerstatten. Eine Reparatur müssen Käufer nur akzeptieren, wenn die gesetzliche Garantie im Kaufvertrag ausdrücklich wegbedungen und vereinbart wurde, dass mangelhafte Ware repariert werde.
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