Inhalt
K-Tipp 12/2021
15.06.2021
Letzte Aktualisierung:
16.06.2021
16.06.2021
Nein. Gemäss der Europäischen Verordnung über die Fluggastrechte gilt: Wird ein Flug annulliert, können Passagiere die Ticketkosten von der Fluggesellschaft zurückverlangen. Sie müssen sich also nicht mit einem Gutschein zufriedengeben – und zum Beispiel auch nicht einer Umbuchung zustimmen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden