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17.06.2020
Nein. Gegen Ihren Willen darf Ihr Arbeitgeber keinen Persönlichkeitstest durchführen. Mit Ihrem Einverständnis ist ein solcher Test aber zulässig, um Ihre Eignung für eine bestimmte Position abzuklären. Voraussetzung: Für Sie muss erkennbar sein, was mit dem Test geprüft werden soll und dass ein Bezug zu Ihrer künftigen Tätigkeit besteht.
Ausserdem dürfen die Fragen nicht persönlichkeitsverletzend sein – etwa indem sie Ihre Privatsphäre betreffen. Und die Testergebnisse müssen Ihnen bekanntgegeben werden.
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