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17.06.2020
Nein. Sie können Ihr Kind jederzeit anerkennen. Wenden Sie sich dafür ans Zivilstandsamt. Ausnahme: Falls die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet ist, gilt ihr Ehemann als Vater. Dann muss zuerst das Kindesverhältnis zum Noch-Ehemann aufgehoben werden. Das geschieht, indem entweder der Ehemann oder das Kind – vertreten durch einen Beistand – die Vaterschaft des Ehemannes vor Gericht anficht.
Übrigens: Falls die Mutter ledig ist, können Sie Ihr Kind bereits vor der Geburt anerkennen.
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