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17.06.2020
Ja. Wenn Sie ein Tier zum Arzt bringen, um es behandeln zu lassen, erteilen Sie dem Arzt einen Auftrag. Laut Gesetz hat der Beauftragte Anspruch auf ein übliches Honorar und den Ersatz der Spesen. Tierärzte sind nicht verpflichtet, Tiere ohne Bezahlung zu behandeln.
Tipp: Wenden Sie sich an eine Igel-Auffangstation oder an den zuständigen Wildhüter, wenn Sie einen kranken oder verletzten Igel finden.
Informationen zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Tieren finden Sie zudem im Internet unter www.tierimrecht.org.
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