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03.10.2022
Nein. Wer nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters noch arbeitet, muss nicht in jedem Fall Beiträge an die AHV, die IV und die EO zahlen. Es gilt eine Freigrenze von 16 800 Franken pro Jahr. Beiträge an die AHV müssen nur für jenen Teil des Einkommens entrichtet werden, der diese Summe übersteigt. Liegt der Lohn Ihrer Angestellten unter 1400 Franken pro Monat, müssen Sie sie deshalb nicht bei der Ausgleichskasse anmelden.
Sie müssen die Angestellte aber gegen Unfälle versichern. Eine Liste der Unfallversicherer finden Sie auf www.bag.admin.ch -> Versicherungen -> Versicherer und Aufsicht.
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