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Nein. Sie als Mieter können entscheiden, ob Sie selber putzen wollen oder die Wohnung von jemandem putzen lassen möchten. Ausnahme: Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass Mieter die Wohnung besenrein abgeben und zusätzlich eine Reinigungspauschale pro Quadratmeter zahlen müssen. Die Pauschale darf aber nicht höher sein als die tatsächlichen Reinigungskosten. Solche Vertragsklauseln sind vor allem in der Nordwestschweiz verbreitet.
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