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K-Tipp 10/2020
19.05.2020
Nein. Nach dem Erstellen eines Protokolls darf der Vermieter nur noch versteckte Mängel geltend machen. Die sichtbaren müssten im Protokoll stehen. Versteckte Mängel muss man sofort nach der Entdeckung rügen – sonst ist die Reklamation verspätet.
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