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K-Tipp 16/2020
29.09.2020
Letzte Aktualisierung:
12.10.2020
12.10.2020
Nein. Laut Gesetz müssen sich nur Verwandte in auf- und absteigender Linie in einer finanziellen Notlage unterstützen – also etwa Kinder, Enkel, Eltern oder Grosseltern. Und dies nur, wenn der Unterstützungspflichtige in sehr guten finanziellen Verhältnissen lebt. Sie müssen also keine Angst davor haben, dass Sie irgendwann für Ihren Bruder zahlen müssen.
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