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13.01.2021
Ja. Wer in seinem Geschäft Hintergrundmusik abspielt, muss dafür eine Entschädigung an die Urheber der Musik zahlen. Die Suisa, die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, zieht die Entschädigung ein und verteilt das Geld dann an die Urheber. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Geschäftsfläche ab. Sie beträgt zurzeit Fr. 19.20 pro Monat, wenn das Geschäft eine Fläche von höchstens 1000 Quadratmetern hat. Geschäftsinhaber müssen sich bei der Suisa selbst melden. Sonst riskieren sie, mehr zahlen zu müssen. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.suisa.ch ! Kunden ! Hintergrundmusik / Music on Hold.
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