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K-Tipp 16/2021
05.10.2021
Nein. Ihr Testament bleibt auch nach dem Inkrafttreten des neuen Pflichtteilsrechts gültig. Allerdings ist der Pflichtteil, auf den Ihr Sohn Anspruch hat, ab 1. Januar 2023 kleiner: Er beträgt dann nur noch die Hälfte seines gesetzlichen Erbanspruchs.
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