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17.06.2020
Nein. Ein Schenkungsversprechen ist erst verbindlich, wenn es schriftlich abgegeben wurde. Dann wäre es auf dem Rechtsweg durchsetzbar. An das mündliche Versprechen sind Sie nicht gebunden. Bei Grundstücken muss ein Schenkungsversprechen übrigens sogar notariell beurkundet werden.
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