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K-Tipp 10/2020
19.05.2020
Nein. Sie müssen erst mit der Stellensuche beginnen, wenn Sie wieder arbeiten können.
Die Pflicht zur Stellensuche besteht zwar grundsätzlich schon während der Kündigungsfrist. Bei ungenügenden Arbeitsbemühungen drohen Einstelltage. Wer aber krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig ist, muss keine Arbeitsbemühungen nachweisen.
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