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K-Tipp 10/2020
19.05.2020
Nein. Solche Gewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei. Sie müssen auf dem Gewinn aus dem Verkauf Ihres Wagens also keine Einkommenssteuern zahlen.
Dazu wären Sie nur dann verpflichtet, wenn Sie gewerbsmässig Autos verkaufen würden – also mit Autos handeln.
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