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16.06.2020
Ja. Grundsätzlich schulden Sie der Krankenkasse die Prämien auf der Basis Ihres Wohnsitzes. Ab dem Jahr 2012 war dies die Stadt Bern. Der Anspruch der Krankenkasse auf die Prämien ist für die letzten fünf Jahre noch nicht verjährt. Bei älteren Forderungen können Sie argumentieren, dass sie verjährt seien.
Tipp: Reden Sie mit Ihrer Krankenkasse, damit sie Ihnen einen Abzahlungsvorschlag macht.
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