Inhalt
Nein. Ehegatten haften für die Krankenkassenprämien nur während der Dauer des Zusammenlebens solidarisch. Ist der gemeinsame Haushalt aufgehoben, gibt es unter den Ehegatten keine Solidarhaftung mehr für Schulden, die nach der Trennung entstanden sind. Erheben Sie daher innert zehn Tagen Rechtsvorschlag gegen die Betreibung. Das ist kostenlos. Und erklären Sie der Krankenkasse den Grund für die Zurückweisung des Zahlungsbefehls.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden