Inhalt
K-Tipp 07/2022
05.04.2022
Nein. Als Mieter müssen Sie die Wohnung vor dem Auszug zwar gründlich reinigen. Sie sind aber nicht zu Reinigungsarbeiten verpflichtet, die gefährlich sind oder besondere Fachkenntnisse und Hilfsmittel erfordern. Sie müssen dafür auch nicht extra ein Reinigungsinstitut engagieren.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden