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K-Tipp 14/2021
07.09.2021
Nein. Die Schwangerschaft dürfen Sie für sich behalten und den Arbeitgeber erst nach Ablauf der Probezeit informieren. Schwangere sind während der Probezeit nicht vor einer Kündigung geschützt. Sobald Sie die Probezeit hinter sich haben, darf der Arbeitgeber Ihnen bis 16 Wochen nach der Niederkunft nicht kündigen.
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