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11.03.2020
Es kommt darauf an, ob die Kosten gerechtfertigt sind. Vermieter dürfen keine unnötigen Kosten auf die Mieter überwälzen. Verlangen Sie vom Vermieter eine Begründung für die plötzliche Kostensteigerung. Gibt es dafür keinen sachlichen Grund, können Sie die Nebenkostenabrechnung bei der Schlichtungsbehörde für Mietsachen anfechten.
Die zuständige Schlichtungsbehörde finden Sie unter Angabe Ihres Wohnorts auf www.mietrecht.ch ! Schlichtungsbehörde.
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