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18.06.2020
Nein. Auslagen der Angestellten, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen, sind ihnen vollständig zu ersetzen. Wie der Lohn sind auch Spesenvergütungen in der Landeswährung auszuzahlen. Falls Sie mit der WIR-Auszahlung nicht einverstanden sind, ist das Spesenreglement in diesem Punkt für Sie ungültig.
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