Inhalt
31.08.2022
Ja. In der beruflichen Vorsorge sind alle Angestellten obligatorisch versichert, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 21 510 Franken beziehen. Dauert ein Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr, wird der Verdienst auf ein Jahr hochgerechnet. Ihr Einkommen lag auf ein volles Jahr umgerechnet bei rund 30 000 Franken. Somit waren Sie beitragspflichtig. Ausnahme: Arbeitsverhältnisse, die nur für drei Monate oder weniger vereinbart sind, unterstehen dem Obligatorium nicht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden