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Möglicherweise. Lebt die Mutter Ihres Enkels zum Zeitpunkt der Erbteilung noch, ist er nicht gesetzlicher Erbe. Die Erben, deren Pflichtteile durch lebzeitige Zuwendungen des Erblassers verletzt werden, können dann Forderungen an Ihren Enkel stellen. Das ist insbesondere bei einer Schenkung der Fall, die während der letzten fünf Jahre vor dem Tod gemacht wurde. Es ist aber auch bei Zuwendungen möglich, die länger als insgesamt fünf Jahre zurückliegen und die offensichtlich gemacht wurden, um Pflichtteile zu umgehen.
Im Streitfall können die Erben das Recht am ihnen zustehenden Pflichtteil mit einer Klage durchsetzen.
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