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16.06.2020
Ja. Das Arbeitszeugnis muss eine genaue Auflistung der wichtigsten Tätigkeiten und Funktionen enthalten. Massgebend sind die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und nicht, was im Vertrag steht. Sie können daher verlangen, dass Ihr Arbeitszeugnis ergänzt wird: Die Funktion als Filialleiterin muss erwähnt werden – und auch, ob Sie den Job gut erledigt haben.
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