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Ja. Geschenke können zurückverlangt werden, sofern die beschenkte Person gegen den Schenker oder eine ihm nahestehende Person eine schwere Straftat begangen hat. Ein Diebstahl von 10 000 Franken stellt rechtlich eine schwere Straftat dar. Sie können also verlangen, dass Ihre Bekannte das Gemälde zurückgibt. Für den Widerruf der Schenkung haben Sie ab Kenntnisnahme des Diebstahls ein Jahr lang Zeit.
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