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13.01.2021
Ja. Eheleute sind verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen, wenn der Partner oder die Partnerin darauf angewiesen ist. Das gilt auch für die Kosten eines Scheidungsverfahrens. Unterstützt Ihre Frau Sie nicht freiwillig, können Sie beim Gericht von ihr einen Kostenvorschuss für Anwalts- und Gerichtskosten beantragen. Dann muss vorerst Ihre Ehefrau für diese Auslagen aufkommen. Über die definitive Verteilung der Kosten entscheidet das Gericht im Scheidungsurteil.
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