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21.07.2020
Ja. Laut Gesetz haben alle Angestellten (auch Lehrlinge) unter 30 Jahren Anspruch auf eine zusätzliche Woche Ferien pro Jahr, wenn sie sich gratis in ausserschulischer Jugendarbeit engagieren. Es muss sich dabei um eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation handeln, was bei Ihnen der Fall ist. Der Arbeitgeber muss Ihnen für diese Woche aber keinen Lohn zahlen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Beachten Sie: Auch wenn Sie Spesen oder eine bescheidene Entschädigung erhalten – wie bei Leitern von «Jugend + Sport»-Kursen üblich –, so gilt dies immer noch als unentgeltlich.
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