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Ja. Wer einen Familienangehörigen oder den Lebenspartner betreut, weil dies wegen Krankheit oder Unfall notwendig ist, hat bis zu drei bezahlte Urlaubstage pro Fall zugut. Der Anspruch ist auf maximal zehn Tage pro Jahr beschränkt. Für die Betreuung schwer kranker oder verunfallter Kinder unter 15 Jahren können es bis 14 Wochen sein. Angestellte erhalten in diesen Fällen von der Erwerbsersatzversicherung 80 Prozent des Lohns.
Als Familienangehörige gelten Eltern, Schwiegereltern, Grosseltern, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Geschwister sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Anspruch auf Urlaub für die Betreuung des erkrankten oder verunfallten Lebenspartners hat, wer seit mindestens fünf Jahren mit diesem zusammenlebt. Arbeitgeber dürfen ein Arztzeugnis verlangen.
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