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K-Tipp 11/2023
06.06.2023
Nein. Laut Gesetz können Hersteller bei einem Sachschaden, der durch ein Produkt verursacht wurde, nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn der Schaden 900 Franken übersteigt. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Der Schaden bleibt deshalb an Ihnen hängen.
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