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16.06.2020
Nein. Als direkt Betroffener haben Sie zwar grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die Akten. Diese müssen Ihnen von der Behörde aber weder herausgegeben noch auf dem Postweg zugestellt werden.
Sie können lediglich am Sitz der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde das Verfahrensdossier einsehen, Notizen machen und auf Ihre eigenen Kosten Kopien erstellen lassen.
Tipp: Falls Sie im Kesb-Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, wird dieser die Herausgabe der Akten verlangen. Anwälten werden solche Verfahrensdossiers kostenlos zugestellt.
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