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17.06.2020
Ja. Alle Erben haben gegenseitig eine umfassende Informations- und Auskunftspflicht. Kommt ein Erbe dieser Pflicht nicht nach, kann man per Gerichtsentscheid verlangen, dass er Auskunft geben muss. Zuständig in solchen Angelegenheiten ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Eine solche Klage kann jeder Erbe alleine oder zusammen mit allfälligen anderen Miterben beim zuständigen Gericht einreichen.
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