Inhalt
K-Tipp 19/2021
16.11.2021
Ja. Gemäss Gesetz gehört eine Hecke, die auf der Grenze von zwei Grundstücken steht, grundsätzlich beiden Eigentümern. Als Miteigentümer müssen sie sich deshalb an den Kosten für den Unterhalt beteiligen – und zwar zu gleichen Teilen, falls nichts anderes abgemacht wurde.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden