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K-Tipp 15/2023
19.09.2023
Nein. Die Verwaltung ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen Kopien der Belege zuzustellen. Sie darf also verlangen, dass Sie die Unterlagen in ihrem Büro einsehen. Da die Verwaltung auch Büros in Bern hat, können Sie aber darauf bestehen, die Belege dort einzusehen. Denn Ihr Einsichtsrecht darf nicht unnötig erschwert werden.
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