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17.06.2020
Nein. Das Betreibungsamt darf nur Sachen pfänden, die Ihnen gehören. Sie müssen dem Beamten deshalb sagen, dass das Motorrad Eigentum Ihres Freundes ist. Möglicherweise glaubt er Ihnen nicht und pfändet das Fahrzeug trotzdem. Dann muss Ihr Freund beim Betreibungsamt protestieren und Beweise vorlegen, dass er der Eigentümer ist. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht. Bis zu einer Entscheidung bleibt das Betreibungsverfahren in Bezug auf diesen Gegenstand eingestellt.
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