Inhalt
17.06.2020
Nein. Sie handelten im Interesse Ihres Kollegen, als Sie die Ambulanz riefen. Er war nicht mehr ansprechbar und konnte nicht mehr selbst entscheiden. Der Anruf war somit geboten. Ihr Kollege ist daher rechtlich verpflichtet, die Arztrechnung zu zahlen. Die Juristen nennen das Geschäftsführung ohne Auftrag.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden