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16.06.2020
Nein. Grundsätzlich muss der Lohn am Ende jedes Monats bezahlt werden. Vertraglich kann zwar ein beliebiger Zahlungstermin vereinbart werden. Die Zahltagsperioden dürfen aber nicht über einen Monat hinaus ausgedehnt werden.
Angestellte im Monatslohn müssen den Lohn also spätestens am letzten Tag des jeweiligen Monats der Arbeitsleistung erhalten.
Dazu zwei Beispiele: Eine Regelung, wonach der April-Lohn erst am 15. Mai bezahlt wird, wäre nicht zulässig. Zulässig wäre aber eine Lohnzahlung am 15. Mai für die seit dem 15. April geleistete Arbeit.
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