Inhalt
Nein. Die Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, dass Sie sich nicht mehr selber um Ihre Angelegenheiten kümmern können. Eine Freitodbegleitung hingegen ist nur möglich, wenn Sie urteilsfähig sind, Ihren Willen äussern und die zum Tod führende Handlung selber vollziehen können. Aktive Sterbehilfe ist verboten. In Ihrer Patientenverfügung können Sie aber festlegen, dass Sie bei einer tödlichen Krankheit oder nach einem Unfall auf Massnahmen verzichten, die Ihr Leben verlängern.
Sie haben ausserdem die Möglichkeit festzulegen, welche Person im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit mit dem Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und an Ihrer Stelle entscheiden soll. Dieser Person können Sie konkrete Anweisungen erteilen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden