Inhalt
K-Tipp 11/2023
06.06.2023
Ja. Hat man eine Pauschalofferte erhalten, muss man nicht mehr als den offerierten Preis zahlen. Grössere unvorhergesehene Arbeiten dürfte der Gärtner nur dann zusätzlich in Rechnung stellen, wenn er Sie vorgängig über den Mehraufwand und die Kosten informiert hätte. Sie schulden ihm daher nur den offerierten Preis.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden