Nein. Die Pensionskasse darf die Zustellung des Vorsorgeausweises nicht vom Besitz eines Computers abhängig machen. Laut Gesetz müssen die Kassen ihre Versicherten jährlich «in geeigneter Form» über die versicherten Leistungen informieren. Der Vorsorge­ausweis wird direkt an die Versicherten versandt oder in einem verschlossenen Couvert dem Arbeitgeber zur Weiterleitung zugestellt. Die Kasse kann dem Versicherten den Ausweis nur dann im Internet zur Verfügung stellen, wenn dieser damit einverstanden ist.