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Nein. Zwar steht Folgendes in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post: «Hat er (der Absender) für die Beförderung einer Sendung zu wenig bezahlt, so ist die Post berechtigt, bei ihm die Differenz zum geschuldeten Betrag sowie einen Bearbeitungszuschlag einzufordern. Ist der Absender nicht bekannt, wird der fehlende Betrag bei der Empfängerin eingeholt.» Zwischen Post und Empfänger besteht jedoch kein Vertragsverhältnis – die AGB der Post gelten nur für den Absender. Sie müssen somit nicht zahlen.
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Muss der Empfänger für ungenügend frankierte Briefe zahlen
Ich habe diese Woche eine Zahlungsaufforderung von der Post erhalten, die genau so aussieht wie die im K-Tipp 16/2024 beschriebenen. Ich konnte mich an den Artikel erinnern, habe ihn ausgedruckt und bin mit der Zahlungsaufforderung sowie dem entsprechenden Artikel von K-Tipp zur nächsten Poststelle gegangen. Dort wurde jedoch nicht auf den Inhalt eingegangen, und ich wurde ziemlich unfreundlich abgewimmelt. Nun muss ich wohl auf eine Mahnung warten, obwohl ich genau das eigentlich abklären und vermeiden wollte, sehr bedauerlich.