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16.06.2020
Nein. Das Gesetz sieht vor, dass der vorgeschlagene Ersatzmieter den Mietvertrag zu den genau gleichen Bedingungen übernehmen muss, die für den ausziehenden Mieter gelten. Folglich gilt in diesem Fall: Ist im Mietvertrag festgehalten, dass das Rauchen in der Wohnung verboten ist, gilt ein Raucher als Nachmieter für den Vermieter als unzumutbar.
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