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K-Tipp 03/2023
14.02.2023
Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Wenn ein Mieter nach einem ausserterminlichen Auszug keinen Ersatzmieter findet, muss er den Mietzins bis zur Weitervermietung zahlen, jedoch längstens bis zum nächsten Kündigungstermin. Nutzt der Vermieter aber einen Leerstand, um die Wohnung zu renovieren, ist der Mieter nicht mehr verpflichtet, den Mietzins zu zahlen.
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