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16.06.2020
Ja. Falls vor Verkaufsabschluss im Vertrag darauf hingewiesen wurde, dass die Portokosten im Falle einer Rücksendung durch den Käufer übernommen werden müssen, ist dies verbindlich. Steht hingegen nichts im Vertrag, gehen die Portokosten zu Lasten des Verkäufers.
Anders sähe es aus, wenn Sie das Gerät in einem Laden gekauft hätten. Dann wäre es auch ohne einen entsprechenden Hinweis Ihre Pflicht, das Gerät zurückzubringen und nach der Reparatur wieder abzuholen – auf eigene Kosten.
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