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17.06.2020
Nein. Sie haben bei der Heirat keinen Ehevertrag abgeschlossen. Deshalb gilt in Ihrem Fall das Recht der Errungenschaftsbeteiligung.
Bei der Auflösung der Errungenschaftsbeteiligung haben beide Anspruch auf ihr Eigengut. Das sind jene Vermögensbestandteile, die sie in die Ehe mitbrachten, während der Ehe erbten oder geschenkt erhielten.
Da Sie Ihr Haus vor der Heirat gekauft haben, fällt dieses also in Ihr Eigengut und gehört auch nach der Scheidung Ihnen allein.
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