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Ja. Die Schenkungssteuer muss zwar vom Beschenkten bezahlt werden. Doch bei der Mehrheit der Kantone haftet der Schenker solidarisch mit dem Steuerpflichtigen. Das gilt auch im Kanton Zürich.
Tipp: Berücksichtigen Sie die Steuern bereits im Schenkungsvertrag, und vereinbaren Sie, dass Sie die Schenkungssteuer übernehmen. Ziehen Sie diesen Betrag von der Schenkung ab. Die Höhe der anfallenden Schenkungssteuer können Sie im Internet berechnen: Estv.admin.ch > Steuerrechner > Erbschafts- und Schenkungssteuer.
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