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23.04.2020
Es kommt darauf an. Der Vermieter darf nur Nebenkosten in Rechnung stellen, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen – also etwa die Kosten für den Wasserverbrauch. Wasser-Grundgebühren müssen Sie dann nicht bezahlen, wenn diese unabhängig vom Verbrauch anfallen und beispielsweise an den Wert der Liegenschaft gekoppelt sind. Wichtig: Mieter müssen generell nur jene Nebenkosten zahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich aufgezählt sind. Ein Merkblatt «Zulässige und unzulässige Nebenkosten» finden Sie im Internet auf www.mieterverband.ch " Mietrecht & Beratung " Ratgeber Mietrecht " Unterlagen & Tools " Merkblätter.
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