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29.11.2023
Sprechen Sie mit dem Betreibungsbeamten und schlagen Sie ihm eine stille Lohnpfändung vor. Bei einer solchen wird der Arbeitgeber nicht über die Pfändung in Kenntnis gesetzt. Sie würden dann weiterhin den vollen Lohn ausbezahlt erhalten, wären aber verpflichtet, die gepfändeten Beträge jeden Monat pünktlich an das Betreibungsamt abzuliefern. Für eine stille Lohnpfändung braucht es die Zustimmung aller Gläubiger. Das Einverständnis müssen Sie selber einholen. Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie im Internet auf Ktipp.ch > Service > Musterbriefe > Stille Lohnpfändung.
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